Sicherungstechnik

Bei den Rügenschen Kleinbahnen wurden zur Sicherung von Zugfahrten verschlossene Weichen und Gleissperren eingesetzt. Diese lassen sich im verschlossenen Zustand von Unbefugten nicht aus der Grundstellung bewegen und sichern so auf einfache Weise den Fahrweg. Der Zugführer führte die passenden Schlüssel mit und konnte mit diesen die verschiedenen Schlösser öffnen. (Alle Weichenschlösser waren identisch, genauso wie alle Gleissperren- bzw. Schutzweichenschlösser, so dass in der Regel 2 Weichen- und 2 Gleissperrenschlüssel für ein einigermaßen zügiges Rangieren ausreichten.)

Fährhof

Fährhof besaß aus Richtung Altenkirchen kommend eine Trapeztafel und vor dem Hebewerk eine klappbare Deckungssscheibe. Daneben waren, um eine sichere Einfahrt in Gleis 1 zu gewährleisten, die Weichen 9, 8, 7 und 6 in ihrer Grundstellung verschlossen, genauso wie die Gleissperren IV, III und II. Die Gleissperre I sollte ein unkontrolliertes Auflaufen von Wagen auf das Hebewerk und die Fähre bzw. das Stürzen eines oder mehrerer Wagen in den Breezer Bodden verhindern (wenn gerade keine Fähre da war). Die Weichen 1 bis 5 haben für die vorgegebenen Fahrstraßen keine Bedeutung.

Kurz vor Betriebseinstellung wurden die Weichen 3 und 8 festgelegt. und zur Sicherheit am Anfang und am Ende von Gleis 3 noch die Schienenprofile entfernt, da das Gleis nicht mehr gebraucht wurde und auch immer mehr verkrautete.

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Woldenitz

Als beidseitig angeschlossene Ladestelle besaß Woldenitz zwei Weichen und zwei Gleissperren, die das durchgehende Hauptgleis vor ablaufenden Wagen schützen sollten. Beide Weichen und beide Gleissperren waren in ihrer Grundstellung verschlossen.

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Wiek

Da in Wiek auf irgendeine Art und Weise alle Gleise und Weichen die Fahrstraßen berührten, mussten auch alle Weichen und Gleissperren verschlossen werden. Die Weichen, welche nicht direkt in den Fahrstraßen lagen, fungierten dabei als Schutzweichen. (Eine andere „Art“ von Gleissperre, weshalb sie auch mit den gleichen Schlüsseln wie die Gleissperren geschlossen werden konnten.)

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Altenkirchen

Als Endbahnhof musste in Altenkirchen nur die Einfahrt gesichert werden. Dies wurde durch eine Trapeztrafel und dem Verschließen der Weichen 1 und 2 und der beiden Gleissperren I und II erreicht, so dass eine gesicherte Fahrstraße in Gleis 2 bestand.

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